Interaktiver Steuer-Vergleich: Pauschalierung gegen Regelbesteuerung. Geführte Eingabe links, Live-Dashboard mit Waage, Kipppunkt und Kennzahlen rechts.
Wir vergleichen …
Pauschalierung gegen RegelbesteuerungLand- und Forstwirte können ihre Umsatzsteuer pauschalieren statt sie regulär abzurechnen. Der Rechner stellt beide Wege mit deinen Zahlen nebeneinander: Jahresumsatz, Aufteilung der Umsätze, Einkäufe mit 19 und mit 7 Prozent Vorsteuer sowie eine geplante Investition.
Der Durchschnittssatz nach § 24 UStG liegt 2026 bei 7,8 Prozent. Für das Ergebnis entscheidend ist das Verhältnis: Wer viel einkauft und investiert, sammelt Vorsteuer an — wer wenig einkauft, fährt mit der Pauschalierung meist besser.
Beides bedeutet: Das Ergebnis eines einzelnen Jahres reicht als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Rechne mindestens ein durchschnittliches Jahr ohne Großinvestition zusätzlich durch.
Eine feste Schwelle gibt es nicht, weil sie vom Verhältnis zwischen Umsatz und vorsteuerbelasteten Einkäufen abhängt. Der Rechner zeigt dir den Kipppunkt für deine Zahlen — rechne ihn zusätzlich für ein Jahr ohne Investition durch, wegen der Fünfjahresbindung.
Nach Ablauf der fünf Jahre ja, mit Frist zum Jahresbeginn. Innerhalb der Bindungsfrist nicht.
Nur für eigene land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen. Handelsware und Leistungen an Nichtlandwirte fallen heraus — Details im Umsatzsteuer-Leitfaden.
Die vollständige Gegenüberstellung mit Rechenbeispielen steht im Beitrag Pauschalierung vs. Regelbesteuerung.
Landw!r® ist eine eingetragene Unionsmarke. Impressum