Pachtvertrag-Generator: Du gibst Schritt für Schritt deine Angaben ein und siehst deinen Vertrag live in der Vorschau. Am Ende lädst du ihn als PDF herunter. Alles läuft in deinem Browser.
Trag alle Eigentümer als Verpächter ein und alle, die die Flächen bewirtschaften, als Pächter. In der Vorschau wächst dein Vertrag mit.
Eine Zeile je Flurstück. Die Angaben findest du im Liegenschaftskataster und im Grundbuch. Die Summe rechnen wir mit.
Leg den Pachtbeginn möglichst hinter die Ernte. Eine feste Laufzeit gibt euch beiden Planungssicherheit.
Je Hektar oder als fester Jahresbetrag. Die Jahrespacht rechnen wir aus deinen Flächen aus.
Jede Option zeigt, wem sie eher nützt: gut für Pächter gut für Verpächter neutral
Hier siehst du, was noch fehlt und worauf du achten musst. Lücken bleiben als „____“ stehen. Die kannst du auch von Hand ausfüllen.
Das PDF entsteht in deinem Browser. Es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert.
gut für Pächter gut für Verpächter
Mit dem Generator stellst du einen Landpachtvertrag für einzelne Acker- und Grünlandflächen in Deutschland zusammen. Du beantwortest Fragen zu Parteien, Flächen, Laufzeit und Pacht. Danach wählst du die Klauseln, die zu euch passen. In der Vorschau siehst du dabei jederzeit den fertigen Vertragstext. Am Ende lädst du ihn als PDF herunter und druckst ihn aus. Dann unterschreibt ihr beide.
Die Bausteine richten sich nach den Vorschriften über den Landpachtvertrag (§§ 585 bis 597 BGB). Wir haben sie am Gesetzeswortlaut und an den Regeln für vorformulierte Verträge gegengeprüft, Vorlagenstand 17.10.2026. Eine Beratung zu deinem Einzelfall ersetzt das nicht.
Läuft dein Vertrag länger als zwei Jahre, muss er in Textform geschlossen werden. Sonst gilt er als unbefristet und ist mit der gesetzlichen Frist kündbar (§ 585a BGB). Seit 2025 reicht dafür die Textform, die Schriftform braucht es nicht mehr. Textform heißt: Jede Seite gibt ihre Erklärung lesbar auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger ab und nennt ihren Namen (§ 126b BGB). Am sichersten unterschreibt ihr beide dasselbe Dokument.
Der Verpächter muss den Vertrag innerhalb eines Monats der zuständigen Landwirtschaftsbehörde anzeigen, der Pächter darf das auch (§ 2 LPachtVG). Ausgenommen sind unter anderem Verträge zwischen Ehegatten und nahen Verwandten (§ 3 LPachtVG). In Bayern gilt das Landpachtverkehrsgesetz seit dem 01.01.2025 nicht mehr, in Rheinland-Pfalz seit dem 19.02.2026. Baden-Württemberg hat eigene Regeln im Agrarstrukturverbesserungsgesetz. Wird ein anzeigepflichtiger Vertrag nicht angezeigt, kann das Landwirtschaftsgericht die Pacht später nicht anpassen (§ 9 LPachtVG).
Bei fester Laufzeit kann niemand ordentlich kündigen. Ein unbefristeter Vertrag lässt sich spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB). Das sind fast zwei Jahre Vorlauf. Jede Kündigung braucht die Schriftform (§ 594f BGB), in der Regel also einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail reicht dafür nicht.
Geraten Pacht und Leistung nachhaltig in ein grobes Missverhältnis, kann jede Seite eine Änderung verlangen, frühestens zwei Jahre nach Beginn oder nach der letzten Änderung (§ 593 BGB). Auf dieses Recht kann niemand verzichten. Eine Kopplung an den Verbraucherpreisindex ist nur bei langfristigen Verträgen erlaubt (§ 3 PrKG). Bei kürzeren Verträgen bietet der Generator Staffelpacht oder Neuverhandlung an.
Ein Landpachtvertrag kommt zustande, wenn sich beide Seiten einig sind. Für Laufzeiten über zwei Jahre braucht er die Textform, sonst gilt er als unbefristet. Das PDF ist ein Muster ohne Gewähr. Lies es vollständig, ergänze fehlende Angaben und lass es bei langen Laufzeiten, hohen Pachten oder Sonderklauseln prüfen.
In den meisten Bundesländern ja. Der Verpächter zeigt den Vertrag innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde an, der Pächter darf es auch. In Bayern entfällt die Anzeige seit 2025, in Rheinland-Pfalz seit Februar 2026. Unter Ehegatten und nahen Verwandten ist sie meist nicht nötig. Der Generator blendet die Regel für dein Bundesland ein.
Für den Vertragsschluss genügt die Textform. Eine ausdrückliche Zustimmung zum PDF per E-Mail kann darunter fallen, solange der Name des Erklärenden genannt ist. Am sichersten unterschreibt ihr beide dasselbe ausgedruckte Dokument. Für eine Kündigung reicht eine E-Mail dagegen nicht. Sie braucht die Schriftform, in der Regel einen unterschriebenen Brief.
Ein Vertrag mit fester Laufzeit endet zum vereinbarten Datum. Vorher geht es nur aus den gesetzlichen Gründen oder aus Gründen, die ihr ausdrücklich vereinbart habt. Einen unbefristeten Vertrag kündigst du spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres. Die Kündigung muss schriftlich sein, in der Regel als Brief mit eigenhändiger Unterschrift.
Nur bei langfristigen Verträgen. Zwischen Vertragsabschluss und letzter Zahlung müssen mindestens zehn Jahre liegen, oder der Pächter darf auf mindestens zehn Jahre verlängern (§ 3 PrKG). Sonst bleiben Staffelpacht, eine Neuverhandlung in festen Abständen oder die gesetzliche Anpassung bei grobem Missverhältnis.
Nichts. Der Generator läuft komplett in deinem Browser. Er sendet deine Eingaben nicht an uns und speichert sie nicht. Auch das PDF entsteht auf deinem Gerät.
Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vorlagenstand 17.10.2026. Fehler entdeckt? Schreib uns: [email protected]
Worauf es im Pachtvertrag ankommt und welche Klauseln du verhandeln solltest, steht im Leitfaden Pachtvertrag Landwirtschaft: Vorlage und Leitfaden. Wie du einen Pachtpreis einordnest, erklärt der Beitrag Pachtpreis bewerten.
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