Öko-Regelungen 2026: Bis zu 1.300 €/ha aus den Eco-Schemes

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Die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) sind das Herzstück der GAP-Reform 2023–2027 — und der Baustein, an dem die meisten Betriebe Geld liegen lassen. Freiwillige, einjährige Maßnahmen mit Vergütung zwischen 30 und 1.300 € pro Hektar. Selbst kleine Maßnahmen summieren sich auf einem 80-ha-Betrieb schnell zu vier- bis fünfstelligen Zusatzeinnahmen.

Die 7 Öko-Regelungen im Überblick

Blühender Streifen mit Biene und Schmetterling — Öko-Regelungen 2026

ÖR1a: Brachliegende Ackerflächen

Freiwillige Flächenstilllegung über die GLÖZ-Verpflichtung hinaus. Staffelung: 1–2 % der Ackerfläche ~1.300 €/ha, 2–4 % ~500 €/ha, 4–6 % ~300 €/ha. Degressive Sätze, damit die ersten Hektare am meisten bringen.

ÖR1b: Blühstreifen und -flächen

Ein- oder mehrjährige Blühmischungen auf Ackerland. Vergütung rund 150 bis 200 € pro Hektar. Gut kombinierbar mit Brachen — aber Doppelförderung ausgeschlossen.

ÖR1c: Altgrasstreifen im Dauergrünland

Etwa 900 €/ha für die ersten 1 %, dann degressiv. Relevant für Betriebe mit viel Grünland.

ÖR2: Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Mindestens 5 Kulturen im Fruchtwechsel, maximal 30 % einer Hauptkultur, mindestens 10 % Leguminosen. Vergütung ~45 €/ha auf die gesamte Ackerfläche. Relativ einfach zu erfüllen für Ackerbaubetriebe.

ÖR3: Agroforst

Integration von Gehölzstreifen in Ackerbau oder Grünland. Bis zu 200 €/ha, plus Anlagenförderung. Zukunftsthema — aber Einstieg aufwendig.

ÖR4: Extensive Dauergrünlandnutzung

Begrenzter Tierbesatz, reduzierte Düngung, spätere Mahd. Rund 85 €/ha. Ideal für Mutterkuh-Haltung oder Schafe.

ÖR5: Kennarten-Grünland

Grünland mit mindestens 4 typischen Kennarten (artenreiche Wiesen). Vergütung ~240 €/ha. Nur auf bereits artenreichen Flächen wirtschaftlich sinnvoll — sonst zu hoher Pflegeaufwand.

ÖR6: Verzicht auf chemisch-synthetische PSM

Komplett PSM-Verzicht im gesamten Betrieb oder auf definierten Schlägen. Sätze je nach Kultur 130 bis 200 €/ha. Faktisch eine Teilumstellung auf bio — nur ohne Bio-Zertifizierung.

ÖR7: Natura-2000-Flächen

Zusatzprämie für Grünland in FFH- und Vogelschutzgebieten. Rund 40 €/ha. Muss nicht extra beantragt werden, läuft meist automatisch.

So kombinierst du Öko-Regelungen sinnvoll

Die Öko-Regelungen sind teilweise kombinierbar, teilweise nicht. ÖR1a (Brache) und ÖR2 (vielfältige Kulturen) lassen sich gut zusammenführen. ÖR4 und ÖR5 auf Grünland ebenso. Aber ÖR1a und ÖR1b auf derselben Fläche gehen nicht. Die Landwirtschaftskammer stellt Kombinationsrechner bereit — nutze sie.

Praxis-Beispiel: 80 ha Ackerbau

Ein typischer Ackerbaubetrieb mit 80 ha kann so rechnen: 2 % Brachen (1,6 ha) bringen ~2.080 €. 1 % Blühstreifen (0,8 ha) ~160 €. ÖR2 vielfältige Kulturen auf 80 ha ~3.600 €. ÖR6 PSM-Verzicht auf 10 ha Sommergetreide ~1.300 €. Summe: knapp 7.000 € zusätzlich, bei relativ überschaubarem Aufwand. Das entspricht ~87 €/ha über den gesamten Betrieb — mehr als die halbe Basisprämie.

Warum die Sätze jedes Jahr wackeln

Die Beträge in diesem Beitrag sind Richtwerte, keine Zusagen. Für die Öko-Regelungen steht ein fester Anteil des nationalen Direktzahlungsbudgets bereit, und die Sätze werden jährlich neu festgelegt. Die Logik dahinter ist einfach: Wird eine Maßnahme stärker nachgefragt als geplant, muss derselbe Topf auf mehr Hektar verteilt werden und der Satz sinkt. Bleiben Mittel liegen, kann er steigen oder nicht abgerufenes Geld wandert in andere Bausteine.

Für deine Planung heißt das dreierlei. Erstens: Kalkuliere mit einem Sicherheitsabschlag, gerade bei den hoch vergüteten ersten Stufen, in die viele Betriebe drängen. Zweitens: Häng keine Investition an eine Öko-Regelung. Ein Zaun, eine Mähtechnik oder ein Agroforstsystem muss sich auch dann noch rechnen, wenn der Satz spürbar niedriger ausfällt. Drittens: Die Entscheidung fällt jedes Jahr neu mit dem Antrag, du bist also nicht gebunden — aber den endgültigen Satz kennst du erst mit dem Bescheid, lange nach der Aussaat.

Wie sich die Öko-Regelungen ins Gesamtbild der ersten Säule einfügen, steht im Beitrag zu den GAP-Direktzahlungen 2026.

Was du während der Saison dokumentieren musst

Öko-Regelungen werden nicht beim Antrag geprüft, sondern im Feld und am Bildschirm. Das satellitengestützte Flächenmonitoring erkennt Bodenbearbeitung, Mahd und Ernte und meldet, wenn die Bewirtschaftung nicht zur beantragten Maßnahme passt. Auf so eine Meldung musst du meist kurzfristig reagieren, oft mit einem Geo-Foto aus der App deines Bundeslandes.

Heb deshalb von Anfang an auf, was im Zweifel deine Version belegt:

  • Saatgutrechnung und Mischungsbezeichnung bei Blühflächen und Brachen
  • Aussaat-, Mahd- und Mulchtermine mit Datum, je Schlag
  • Nachweise über den Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutz auf den betroffenen Schlägen
  • Fotos mit Datum, wenn eine Fläche anders aussieht als geplant, etwa nach Trockenheit oder Wildschaden

Am einfachsten führst du das nicht getrennt, sondern direkt in der Ackerschlagkartei — dort stehen Termine und Maßnahmen ohnehin. Wer erst bei der Rückfrage anfängt zu suchen, verliert Zeit mitten in der Ernte. Welche Termine und Sperrfristen konkret gelten, unterscheidet sich je Maßnahme und Bundesland; die Fristen des Antrags sind nicht identisch mit denen der Auflagen.

Fazit

Öko-Regelungen sind keine Nebensache, sie sind der zentrale Einkommensbaustein der neuen GAP. Wer sie systematisch durchrechnet, findet auf jedem Betrieb Maßnahmen, die sich lohnen. Und weil sie einjährig sind, kannst du jedes Jahr neu entscheiden — anders als bei ELER-AUM, die dich 5 Jahre binden.

Häufige Fragen

Wie hängt die ÖR1a mit den Stilllegungsvorgaben der Konditionalität zusammen?

Die ÖR1a vergütet Stilllegung, die über das hinausgeht, was die Konditionalität von dir verlangt. Wie viel das ist, hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert — die verpflichtende Stilllegung unter GLÖZ 8 wurde auf EU-Ebene gestrichen, und die Staffelung der ÖR1a wurde daran angepasst. Prüfe deshalb vor dem Antrag im Merkblatt für das laufende Antragsjahr, ab welchem Anteil deiner Ackerfläche gezählt wird, statt die Regel aus dem Vorjahr zu übernehmen. Und achte darauf, dass die stillgelegte Fläche auch die Auflagen der Öko-Regelung erfüllt: Für Konditionalitäts-Brache und ÖR-Brache gelten nicht zwingend dieselben Vorgaben zu Begrünung, Pflege und Mahdterminen.

Kann ich Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen auf derselben Fläche beantragen?

Teilweise — nur nie doppelt für dieselbe Leistung. Öko-Regelungen der 1. Säule und Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule dürfen dieselbe Leistung nicht zweimal vergüten. Auf derselben Fläche ist eine Kombination trotzdem oft möglich, und die Länder lösen das unterschiedlich: Manche schließen bestimmte Kombinationen aus, andere rechnen die Öko-Regelung auf die AUM-Zahlung an. Der wirtschaftlich wichtigere Unterschied ist die Bindung — Öko-Regelungen entscheidest du jedes Jahr neu, AUM binden dich mehrjährig, mit Rückforderung bei vorzeitigem Ausstieg. Wer beides plant, geht die Kombination besser vor dem Antrag mit der zuständigen Stelle seines Bundeslandes durch. Was aus der 2. Säule sonst noch möglich ist, steht in der ELER-Förderung für Junglandwirte.

Lohnt sich Stilllegung auch auf gutem Ackerland?

Auf guten Standorten meist nur in der ersten Staffelstufe — und dann gezielt. Rechne die Prämie gegen den Deckungsbeitrag der Fläche, nicht gegen den Umsatz. Entscheidend ist, was nach Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und variablen Maschinenkosten übrig bleibt — genau diese Kosten sparst du auf der stillgelegten Fläche ein. Durch die degressive Staffelung schlagen die ersten Hektare mit rund 1.300 €/ha fast jeden Ackerbau-Deckungsbeitrag, während die weiteren Stufen mit 300 bis 500 €/ha in derselben Größenordnung liegen wie viele Ackerbau-Deckungsbeiträge — ob sie mithalten, entscheidet deine eigene Kalkulation, nicht die Faustregel. Leg die Stilllegung deshalb gezielt: Vorgewende, Schattenränder, nasse Senken, Kleinstflächen mit hohem Rüstaufwand. Rechne außerdem die eingesparte Arbeitszeit mit, die in der Spitze knapper ist als der Hektar. Die Vergleichszahl liefert dir der Deckungsbeitrag-Rechner.

Was passiert, wenn meine Blühmischung nicht aufgeht?

Melde es der Bewilligungsbehörde, sobald du es siehst, und warte nicht auf die Rückfrage aus dem Flächenmonitoring. Bleibt eine Maßnahme hinter den Auflagen zurück, droht für die betroffene Fläche eine Kürzung oder der vollständige Wegfall der Vergütung; bei größeren Abweichungen können zusätzliche Sanktionen dazukommen. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände können die Folgen abwenden — die Hürde ist aber hoch: Gemeint sind schwere Naturereignisse, die den Betrieb erheblich treffen, nicht jede ungünstige Witterung. Und sie greifen nur bei fristgerechter Anzeige mit Nachweisen. Fotos mit Datum, die Saatgutrechnung und ein dokumentierter Aussaattermin sind dabei mehr wert als jede Schilderung im Nachhinein. Die Anzeigefristen sind kurz und stehen im Merkblatt deines Bundeslandes.

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