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Die Ackerschlagkartei ist in Deutschland Pflicht — und für viele Landwirte ein lästiges Dokument für die Behörde. Das ist ein Fehler. Eine sauber geführte Schlagkartei ist das beste Controlling-Instrument, das du auf dem Hof hast. Sie zeigt dir, welche Schläge sich wirklich lohnen, wo du Dünger verschwendest und welche Fruchtfolgen langfristig tragen.
Was gesetzlich dokumentiert werden muss

Die Dokumentationspflichten ergeben sich aus mehreren Rechtsgrundlagen: Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, GAP-Konditionalität, ggf. Öko-Zertifizierung. Was davon Pflicht ist und bis wann, zeigt die Tabelle weiter unten. In der Summe dokumentierst du schlagspezifisch — teils als Pflicht, teils für deine eigene Auswertung:
- Kultur: Hauptfrucht, Zwischenfrucht, Sorte, Aussaatdatum.
- Düngung: Mineralisch und organisch (Gülle, Mist, Gärrest) mit Nährstoff-Zusammensetzung, Mengen, Ausbringungsdatum.
- Pflanzenschutz: Präparat mit Zulassungsnummer, Aufwandmenge je Hektar, Datum, Anwender, behandelte Fläche und Kultur. Seit 2026 gehören auch der EPPO-Code der Kultur und die Lage der Fläche (z. B. Feldblocknummer) dazu. Anwendungsgrund und Wetter verlangt das Gesetz nicht; Zertifizierungen wie QS-GAP können mehr fordern.
- Ernte: Menge, Feuchtigkeitsgrad, ggf. Qualitätsparameter (Rohprotein, HL-Gewicht).
- Schlagspezifische Vorkommnisse: Hagelschaden, Wildschaden, Trockenschaden etc.
Der Controlling-Nutzen — was die Pflicht zum Werkzeug macht
Wer die Daten sauber führt, bekommt am Jahresende schlagspezifische Deckungsbeiträge. Das bedeutet: Du weißt, welcher Schlag wirklich Geld bringt — und welcher nicht. Typisches Ergebnis: Ein AZ-38-Schlag weit weg vom Hof bringt 50 €/ha weniger Deckungsbeitrag als ein AZ-62-Schlag am Hof. Wenn du dafür 400 €/ha Pacht zahlst, weißt du: Die Fläche rechnet sich nicht. Erst durch die Daten triffst du fundierte Kündigungs- oder Aufnahme-Entscheidungen.
Digital vs. analog
Analog (Notizbuch) oder eine einfache Tabelle (Excel) funktionieren bei kleinen Betrieben — aber Auswertungen sind mühsam. Pflanzenschutz zeichnest du ab 2027 elektronisch und maschinenlesbar auf: Das Notizbuch taugt dann nur noch als Zwischenschritt, den du spätestens 30 Tage nach der Anwendung überträgst, und eine Excel-Tabelle speicherst du zusätzlich als sauber aufgebaute CSV-Datei (mehr dazu unten). Schlagkartei-Software lohnt sich, sobald du viele Schläge ernsthaft auswerten willst — vorgeschrieben ist sie nicht.
Beispiele für Schlagkartei-Software
- NEXT Farming (AGCO): laut Anbieter in der Version „Live“ für den Einstieg in die digitale Ackerschlagkartei, in der Version „Pro“ mit Anbauplanung, Düngebedarfsermittlung und mobiler Dokumentation, modular aufgebaut. Die Adresse agrar-office.de leitet heute auf NEXT Farming um.
- 365FarmNet: Wird laut Anbieter am 30. November 2026 eingestellt, als Wechsel nennt er CLAAS connect. Nutzt du es, exportiere vorher deine Aufzeichnungen je Erntejahr, laut Anbieter etwa als PDF, CSV oder ISOXML — die Aufbewahrungsfristen laufen weiter.
Für Einsteiger reicht oft das Basis-Modul einer Software — Hauptsache, die Schlaggrenzen sind einmal sauber digital hinterlegt. Der größte Aufwand ist die Erstanlage, nicht die laufende Pflege. Die Beispiele sind keine Rangliste — worauf es ankommt, steht in der Checkliste unten.
Digitale Ackerschlagkartei: Was Pflicht wird und welche Lösungen es gibt
Ein bestimmtes Programm schreibt dir kein Gesetz vor. Pflicht sind Inhalt und Fristen — und beim Pflanzenschutz ab dem 1. Januar 2027 auch die digitale Form. Das gilt nach unserem Stand (Oktober 2026):
| Aufzeichnung | Frist | Form | Aufbewahren | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Pflanzenschutz | unverzüglich; ab 2027 spätestens 30 Tage nach der Anwendung im elektronischen Format | bis 31.12.2026 auch schriftlich, ab 1.1.2027 elektronisch und maschinenlesbar | 3 Jahre ab Beginn des Folgejahres | Art. 67 VO (EG) 1107/2009, DVO (EU) 2023/564, § 11 PflSchG |
| Düngebedarf | vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen | kein Format vorgeschrieben | 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres | § 10 DüV |
| Düngungsmaßnahmen | spätestens 14 Tage nach der Düngung | kein Format vorgeschrieben | 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres | § 10 DüV |
| Jahressummen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz | bis 31. März des Folgejahres | nach Anlage 5 DüV | 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres | § 10 DüV |
| Stoffstrombilanz | entfällt | – | – | Verordnung seit 8. Juli 2025 außer Kraft |
Die Tabelle zeigt EU- und Bundesrecht. Von den Düngeaufzeichnungen befreit sind unter anderem kleine Betriebe, die alle Bedingungen des § 10 Abs. 3 DüV erfüllen: weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, höchstens 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren, höchstens 750 kg Stickstoff im Jahr aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und keine Übernahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger oder Gärreste. Beim Pflanzenschutz gibt es keine solche Ausnahme. Daneben gelten Pflichten beim Abgeben und Befördern von Wirtschaftsdüngern und in einzelnen Ländern zusätzliche Regeln, etwa in Nitrat-Gebieten — was davon für dich gilt, sagt dir deine Landwirtschaftskammer.
Seit dem 1. Januar 2026 kommen beim Pflanzenschutz die Zulassungsnummer, der EPPO-Code der Kultur und die Lage der Fläche dazu: über die Referenz aus deinem Flächenantrag, ohne Referenz z. B. über einen GPS-Punkt in der Mitte der Fläche. Den Namen des Anwenders gibst du wie bisher an. BBCH-Stadium und Uhrzeit gehören dazu, wenn sie für die Anwendung eine Rolle spielen — vor allem, wenn die Zulassung die Anwendung auf bestimmte Stadien oder Tageszeiten beschränkt. Weil viele Zulassungen BBCH-Grenzen haben, schreibst du das Stadium am besten immer mit. Spritzt ein Lohnunternehmer, muss er dir seine Aufzeichnungen unverzüglich zugänglich machen oder eine Kopie geben.
Was „maschinenlesbar“ heißt, bewerten die Stellen unterschiedlich. Ein PDF zählt nicht. CSV, JSON und XML nennen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Julius Kühn-Institut (JKI) ausdrücklich — das JKI allerdings nur, wenn die Datei vollständig ist und seinem IT-Datenstandard folgt. Eine Excel-Datei im XLSX-Format wertet das JKI nicht als maschinenlesbar im Sinne dieses Standards. Die LfL Bayern bietet trotzdem eine Excel-Vorlage an, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lässt eigene Excel-Tabellen ausdrücklich nur für 2026 zu. Führst du ab 2027 eine eigene Tabelle, speichere sie deshalb zusätzlich als CSV im Aufbau des JKI-Datenstandards — oder erfasse den Pflanzenschutz gleich in DiPAgE, das diese Formate direkt exportiert.
Was es kostenlos gibt
- DiPAgE vom JKI: Web-App für die Pflanzenschutz-Aufzeichnung, kostenlos und ohne Registrierung. Die Daten bleiben auf deinem Gerät, der Export läuft als CSV, JSON oder XML.
- PSM-DOK vom DLR Rheinpfalz: kostenfrei für Betriebe in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
- Excel-Vorlagen für den Pflanzenschutz stellen die LfL Bayern und das Land Thüringen bereit.
- Düngung: Das Düngeportal NRW der Landwirtschaftskammer und webBESyD des sächsischen Landesamts LfULG ermitteln den Düngebedarf und führen die Aufzeichnungen nach DüV, beide kostenlos. Das Düngeportal NRW nimmt inzwischen auch die Pflanzenschutz-Aufzeichnung auf.
PSM-DOK und DiPAgE sind reine Aufzeichnungswerkzeuge für den Pflanzenschutz. Für Kosten und Deckungsbeiträge je Schlag brauchst du eine Schlagkartei oder eine eigene Tabelle.
Checkliste: Was deine digitale Schlagkartei können muss
- Pflanzenschutz nach DVO (EU) 2023/564: alle Pflichtfelder, Mittel mit Zulassungsnummer und Kulturen mit EPPO-Code aus laufend aktualisierten Listen.
- Maschinenlesbarer Export: CSV, JSON oder XML. Frag den Anbieter, ob er den IT-Datenstandard des JKI für Pflanzenschutzaufzeichnungen nutzt.
- Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung, Maßnahmen binnen 14 Tagen, Jahressummen nach Anlage 5.
- Flächen-Import: Schläge samt InVeKoS-Referenz aus dem Antragsportal übernehmen, statt sie neu zu zeichnen.
- Offline-Erfassung: Pflanzenschutz zeichnest du unverzüglich auf — am besten direkt am Feld, auch ohne Netz.
- Datenhoheit: vollständiger Export jederzeit, klare Regeln zu Speicherort, Weitergabe und Kündigung. Vorlegen musst du die Aufzeichnungen drei Jahre (Pflanzenschutz) bzw. sieben Jahre (Düngung).
- Auswertung: Kosten je Hektar für Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und Maschinen — genau die Zahlen, die du in den Deckungsbeitragsrechner einträgst.
Die 5 Regeln für eine auswertbare Schlagkartei
- Einheiten konsequent halten. Dünger immer in kg N/ha, nicht mal in kg und mal in dt. Vergleichbarkeit über Jahre ist alles wert.
- Zeitnah erfassen. Was heute nicht in die App kommt, wird nachträglich erfunden.
- Alle Schläge separat führen. Auch den 0,3-ha-Kleinstschlag. Er ist oft der teuerste im Bewirtschaftungsaufwand.
- Fix- und variable Kosten trennen. Nur variable Kosten (Saat, Dünger, PSM, Lohnarbeit, variable Maschinenkosten) gehören in den Deckungsbeitrag.
- Jährlich auswerten. Im Januar/Februar eine Stunde pro Schlag: DB pro ha, DB pro Stunde Arbeitszeit, Preis/Ertrag-Verhältnis.
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Schlagvergleich in der Praxis
Ein Ackerbaubetrieb mit 80 ha und 12 Schlägen hat typischerweise eine Deckungsbeitrags-Spanne von 400 €/ha (schlechtester Schlag) bis 1.100 €/ha (bester Schlag). Ohne Schlagkartei siehst du nur den Durchschnitt. Mit Schlagkartei siehst du, dass Schlag 7 und Schlag 11 dich Geld kosten — und kannst überlegen, sie aufzugeben, anders zu nutzen oder den Pachtpreis neu zu verhandeln.
Erstanlage: Schlaggrenzen nicht neu zeichnen
Der Aufwand steckt in der Erstanlage — und den kannst du deutlich verkürzen. Die Geometrien deiner Schläge liegen bereits im GIS deines Flächenantrags; die Länder lassen den Export der eigenen Flächen in der Regel zu, und jede gängige Schlagkartei kann sie importieren. Damit stimmen deine Flächengrößen mit dem überein, was die Behörde sieht, und du sparst dir Differenzen bei der Kontrolle.
Eine Entscheidung bestimmt den Nutzen der nächsten Jahre: Vergib Schlagnummern, die stabil bleiben. Wer jährlich umbenennt, zerstört die Zeitreihe, die den ganzen Aufwand erst rechtfertigt. Teilst du einen Schlag, vergib eine neue Nummer und lass die alte in der Historie stehen — dann bleibt der Vorjahresvergleich lesbar. Und leg beim Import fest, welche Flächenangabe gilt: die aus dem Antrag, nicht die vom Zettel im Schlepper.
Was bei einer Kontrolle wirklich geprüft wird
Geprüft wird nicht Schönheit, sondern Vollständigkeit und Zeitnähe. Die Düngeverordnung verlangt die Aufzeichnung jeder Maßnahme spätestens 14 Tage nach der Ausbringung, Pflanzenschutz-Aufzeichnungen bewahrst du drei Jahre auf (alle Fristen in der Tabelle oben). Zusätzliche Landesregeln nennt dir deine Landwirtschaftskammer bzw. das zuständige Landwirtschaftsamt — die Fristen sind kein Verhandlungsgegenstand.
Typische Beanstandungen sind banal: fehlende Aufwandmenge oder Zulassungsnummer, Düngermengen ohne Nährstoffgehalt, eine ganze Saison in einer Handschrift an einem Abend nachgetragen. Prüfer sehen das sofort. Kritisch wird es, wenn Lücken die Konditionalität berühren — dann steht nicht nur ein Bußgeld im Raum, sondern eine Kürzung deiner GAP-Direktzahlungen. Wer zeitnah erfasst, hat dieses Risiko schlicht nicht.
Fazit
Die Ackerschlagkartei ist das Cockpit deines Betriebs. Wer sie nur für die Behörde führt, nutzt sie unter Wert. Wer sie als Controlling-Tool versteht, trifft innerhalb von zwei Jahren deutlich bessere Entscheidungen zu Pachten, Fruchtfolge und Düngung. Die Stunde pro Woche, die du investierst, kommt dich nach einem Jahr zigfach zurück. Welche Programme dir diese Stunde am ehesten abnehmen — von der Schlagkartei bis zur Buchführung — steht in unserer Übersicht zur Digitalisierung auf dem Hof.
Häufige Fragen
Reicht Excel als Ackerschlagkartei für die Kontrolle?
Ja, mit einer Einschränkung beim Pflanzenschutz. Der Inhalt ist vorgeschrieben, die Form weitgehend nicht — mit einer Ausnahme: Pflanzenschutz-Aufzeichnungen musst du ab dem 1. Januar 2027 elektronisch und maschinenlesbar führen. Ein PDF zählt nicht dazu, und eine Excel-Datei im XLSX-Format wertet das Julius Kühn-Institut ebenfalls nicht als maschinenlesbar — speichere deine Pflanzenschutz-Tabelle deshalb zusätzlich als CSV im Aufbau des JKI-Datenstandards oder nutze die kostenlose Web-App DiPAgE. Entscheidend ist, dass du jede Maßnahme schlagbezogen, vollständig und zeitnah erfasst und die Aufzeichnungen über die vorgeschriebene Frist vorlegen kannst. Für die Düngung und alle übrigen Angaben erfüllt Excel das, solange du diszipliniert bist und die Datei sicherst — eine verlorene Datei ist bei der Kontrolle dein Problem, nicht das der Behörde. Abgesehen vom Pflanzenschutz-Format liegt die Grenze nicht beim Recht, sondern bei der Auswertung: Sobald du schlagspezifische Deckungsbeiträge, Düngebedarfsermittlung und die Aufzeichnungen nach Düngeverordnung miteinander verknüpfen willst, wird Excel mühsam. Für den Einstieg ist eine gepflegte Tabelle trotzdem besser als eine Software, die du nach kurzer Zeit nicht mehr öffnest.
Gibt es eine Ackerschlagkartei kostenlos?
Für die Pflichtaufzeichnungen ja. Den Pflanzenschutz erfasst du kostenlos mit der Web-App DiPAgE des Julius Kühn-Instituts, in zehn Ländern auch mit PSM-DOK; Bayern und Thüringen bieten Excel-Vorlagen an. Für die Düngung gibt es in einzelnen Ländern kostenlose Programme, etwa das Düngeportal NRW (dort auch für den Pflanzenschutz) oder webBESyD in Sachsen. Kosten und Deckungsbeiträge je Schlag gehören nach unserem Stand (Oktober 2026) nicht zu diesen Angeboten. Die kostenlose Lösung dafür ist eine eigene Tabelle — den Pflanzenschutz erfasst du ab 2027 besser mit einem der genannten Werkzeuge.
Muss ich Zwischenfrüchte und Kleinstflächen auch dokumentieren?
Ja. Zwischenfrüchte sind dokumentationsrelevant, sobald du sie düngst, Pflanzenschutz einsetzt oder sie in eine Förderung einbringst — bei Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen ist der Nachweis Teil der Auszahlungsvoraussetzung, samt Aussaat- und Umbruchtermin. Kleinstflächen unterliegen grundsätzlich denselben Pflichten wie große Schläge. Bei Pflanzenschutzaufzeichnungen gibt es keine Flächenuntergrenze; bei den Düngeaufzeichnungen kennt die Düngeverordnung Ausnahmen für kleine Betriebe — ob dein Betrieb darunterfällt, klärst du bei der Landwirtschaftskammer bzw. beim zuständigen Landwirtschaftsamt. Verlass dich dabei nicht auf die Auskunft vom Nachbarhof: Die Ausnahmen hängen an betrieblichen Merkmalen, nicht an der Größe eines einzelnen Schlags. Welche Maßnahme welchen Nachweis verlangt, steht in den Vorgaben zu den Öko-Regelungen 2026 und beim zuständigen Amt.
Wie ordne ich Sammelrechnungen einzelnen Schlägen zu?
Über die ausgebrachte Menge, nicht über den Rechnungsbetrag. Du erfasst die Rechnung einmal und verteilst sie beim Dokumentieren der Maßnahme: kg N je Hektar mal Fläche, Liter Präparat je Hektar mal Fläche, Saatgut je Hektar. Was am Jahresende nicht aufgeht, war Lagerbestand — das ist der übliche Stolperstein bei der ersten Auswertung. Maschinenkosten setzt du nicht nach Rechnung an, sondern kalkulatorisch je Arbeitsgang; die Standardwerte des KTBL sind dafür der gängige Maßstab. Wichtiger als Genauigkeit ist Konsistenz: Lieber ein grober Satz, den du über Jahre beibehältst, als jedes Jahr eine neue Methode und damit unvergleichbare Zahlen.
Wem gehören meine Schlagkartei-Daten, wenn sie in der Cloud liegen?
Rechtlich gibt es kein Eigentum an Daten — was du hast, steht im Vertrag. Prüfe deshalb vor dem Abschluss drei Punkte: Kommst du jederzeit an einen vollständigen Export in einem gängigen Format? Was passiert nach einer Kündigung mit den Daten, und wie lange bleiben sie abrufbar? Und gibt der Anbieter Daten an Dritte weiter, etwa aggregiert an Hersteller oder Handel? Freigaben an Berater, Lohnunternehmer oder Handelspartner solltest du einzeln erteilen und einzeln wieder entziehen können. Gegenüber der Behörde bleibst du in jedem Fall verantwortlich: Vorlegen musst du die Aufzeichnungen auch dann, wenn dein Anbieter gerade Serverprobleme hat.
