Veröffentlicht am
Ein Brief vom Verpächter, darin eine neue Zahl: Ab dem nächsten Pachtjahr sollen es 70 €/ha mehr sein. Bevor du zustimmst oder ablehnst, klär zwei Fragen: Darf er das überhaupt verlangen — und trägt deine Fläche den neuen Preis? Hier steht, welche Wege das Gesetz für eine Pachterhöhung kennt, wo die Grenzen liegen und wie du als Pächter reagierst. Rechtsstand: Oktober 2026.
Grundsatz: Vereinbart ist vereinbart
Du schuldest die vereinbarte Pacht (§ 581 BGB). Wer den Inhalt eines Vertrags ändern will, braucht dafür einen Vertrag, also eure Einigung — soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt (§ 311 BGB). Ein Brief allein erhöht die Pacht nicht. Mehr Pacht gibt es nur auf drei Wegen:
- Ihr einigt euch. Haltet die Änderung in Textform fest. Schon der Vertrag selbst gilt als unbefristet, wenn er für mehr als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen ist (§ 585a BGB).
- Eine Anpassungsklausel im Vertrag löst sie aus. Dann entscheidet ihr Wortlaut, ob und wie stark die Pacht steigt.
- Die Voraussetzungen von § 593 BGB liegen vor. Dann kann der Verpächter eine Anpassung verlangen und notfalls das Landwirtschaftsgericht anrufen.
Dazu kommt ein indirekter Hebel: Läuft dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann der Verpächter kündigen und dir einen neuen Vertrag zu höherer Pacht anbieten.
Anpassungsklauseln: Was im Vertrag steht, gilt
Wertsicherungs- oder Indexklausel
Eine Indexklausel koppelt die Höhe der Pacht an einen Preisindex, etwa den Verbraucherpreisindex. Das Preisklauselgesetz erlaubt das nur bei langen Verträgen (§ 3 PrKG). Entweder liegen vom Vertragsabschluss bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung mindestens zehn Jahre. Oder du als Pächter darfst auf mindestens zehn Jahre verlängern. Oder der Verpächter verzichtet so lange auf die ordentliche Kündigung. Unter denselben Bedingungen geht auch eine Kopplung an die Preise deiner eigenen Erzeugnisse oder an Grundstückspreise.
Die Klausel muss hinreichend bestimmt sein. Sie darf nicht nur nach oben wirken, und nicht nur eine Seite darf die Anpassung verlangen (§ 2 PrKG). Rechne außerdem nach. Bei einer Klausel wie in unseren Musterklauseln kann jede Seite verlangen, dass sich die Pacht im gleichen Verhältnis ändert wie der Index, sobald er die vereinbarte Schwelle überschreitet. Beispiel: 400 €/ha, Schwelle 10 %, der Index liegt 12 % über dem Stand bei Pachtbeginn — verlangt der Verpächter die Anpassung in Textform, schuldest du ab dem Pachtjahr nach Zugang seines Verlangens 448 €/ha, nicht mehr.
Vorsicht: Selbst eine Klausel, die gegen das Gesetz verstößt, wirkt, bis der Verstoß rechtskräftig festgestellt ist, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt (§ 8 PrKG). Stell die Zahlung also nicht einfach ein, sondern lass die Klausel prüfen.
Neuverhandlungsklausel und Staffel
Bei jeder Laufzeit erlaubt sind Klauseln, die nicht selbsttätig festlegen, um wie viel sich die Pacht ändert, sondern Spielraum lassen, die neue Pacht nach Billigkeit festzulegen (Leistungsvorbehalt, § 1 PrKG). Dazu gehört die Neuverhandlungsklausel: Nach einer bestimmten Zeit kann jede Seite Gespräche über die Pacht verlangen. Was ohne Einigung gilt, regelt die Klausel. In unserem Muster bleibt es dann bei der bisherigen Pacht. Eine vereinbarte Staffelpacht steigt dagegen zu den festgelegten Terminen von selbst.
Pacht erhöhen nach § 593 BGB: hohe Hürde
Ohne Klausel bleibt dem Verpächter nur die gesetzliche Anpassung. Er kann sie verlangen, wenn alles zusammenkommt (§ 593 BGB):
- Die Verhältnisse haben sich nach Vertragsschluss geändert, und zwar die, die für die Höhe der Vertragsleistungen maßgebend waren.
- Die Änderung ist nachhaltig und hat die gegenseitigen Pflichten in ein grobes Missverhältnis gebracht. Eine Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.
- Seit Pachtbeginn oder der letzten Änderung sind mindestens zwei Jahre vergangen. Früher geht es nur nach verwüstenden Naturereignissen, gegen die eine Versicherung nicht üblich ist.
- Nicht für frühere Pachtjahre: Die Änderung kann ab Beginn des Pachtjahres gelten, in dem sie verlangt wird, also auch für Monate, die schon vorbei sind. Entscheidet das Gericht erst später, kann deshalb eine Nachzahlung fällig werden.
Ändern lässt sich so alles im Vertrag außer der Pachtdauer. Stimmst du nicht zu, kann der Verpächter beim Landwirtschaftsgericht beantragen, den Vertrag zu ändern. Das ist das Amtsgericht, in der Regel besetzt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Landwirtschaft (§§ 1, 2 und 4 LwVG). Ist dein Vertrag anzeigepflichtig, ist der Antrag nur zulässig, wenn der Vertrag angezeigt wurde (§ 9 LPachtVG, in Baden-Württemberg § 32 Abs. 7 ASVG).
Was nicht zählt
- Deine eigene Bewirtschaftung: Steigt oder sinkt der Ertrag durch deine Bewirtschaftung, kann deshalb niemand eine andere Pacht verlangen — außer ihr habt es vereinbart.
- Was schon beim Abschluss so war: Das Gesetz verlangt eine Änderung nach Vertragsschluss. „Die Pacht war schon immer zu niedrig“ reicht nicht.
Das Recht gilt für beide Seiten, und niemand kann darauf verzichten. Ändern sich die Verhältnisse nachhaltig zu deinen Lasten, kannst du unter denselben Voraussetzungen eine Senkung verlangen.
Wenn der Vertrag ausläuft oder gekündigt wird
Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit (§ 594 BGB). Ordentlich kündigen kann der Verpächter vorher nicht, außer ihr habt es vereinbart — die gesetzliche Kündigungsfrist gilt nur, wenn die Pachtzeit nicht bestimmt ist. Für einen Anschlussvertrag ist der Preis frei verhandelbar. Bist du auf die Fläche für deinen Betrieb angewiesen, der deine wirtschaftliche Lebensgrundlage ist, und wäre das Ende eine nicht zu rechtfertigende Härte, kannst du die Fortsetzung verlangen. Das geht in Textform und spätestens ein Jahr vor Vertragsende. Einigt ihr euch nicht, stellst du den Antrag beim Landwirtschaftsgericht spätestens neun Monate vorher. Das Gericht entscheidet dann auch über die Bedingungen, also unter Umständen über eine höhere Pacht. Ausgeschlossen ist die Fortsetzung unter anderem, wenn die Pacht einzelner Flächen auf mindestens zwölf Jahre vereinbart war, wenn du selbst gekündigt hast oder wenn der Verpächter fristlos kündigen darf, etwa wegen Zahlungsverzugs (§ 595 BGB).
Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit kann der Verpächter spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB). Ist das Pachtjahr das Kalenderjahr und geht die Kündigung rechtzeitig Anfang 2027 zu, endet die Pacht am 31. Dezember 2028. Die Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift (§ 594f BGB). Auch nach einer Kündigung des Verpächters kannst du unter denselben Voraussetzungen die Fortsetzung verlangen: in Textform spätestens ein Jahr vor dem Ende, den Antrag beim Gericht spätestens neun Monate vorher. Ist eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten oder weniger vereinbart, genügt es, wenn du die Fortsetzung binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung verlangst. Den Antrag beim Gericht stellst du dann spätestens zwei Monate nach Zugang. Eine Musterklausel zu Pachtzeit und Kündigung steht im Beitrag zum Pachtvertrag.
Anzeige: Auch eine vereinbarte Erhöhung muss meist zur Behörde
Ist dein Vertrag anzeigepflichtig, gilt das auch für eine vereinbarte Änderung der Pacht — außer, ihr habt sie per Vergleich vor Gericht oder vor einer berufsständischen Pachtschlichtungsstelle getroffen. Anzeigen muss der Verpächter binnen eines Monats nach der Einigung, du darfst es auch (§ 2 LPachtVG). Die Behörde kann die Erhöhung beanstanden, wenn die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist (§ 4 LPachtVG). Sie entscheidet binnen eines Monats, mit Zwischenbescheid binnen zwei Monaten (§ 7 LPachtVG).
Einige Länder weichen ab: Bayern hat die Anzeigepflicht zum 1. Januar 2025 abgeschafft, Rheinland-Pfalz im Februar 2026. Baden-Württemberg hat ein eigenes Gesetz (ASVG) mit Anzeige ab 2 ha (in bestimmten Gemarkungen der Landkreise Lörrach, Waldshut, Konstanz, Tuttlingen und des Schwarzwald-Baar-Kreises schon ab 10 Ar) oder bei Grundstücken mit Hofstelle oder Wirtschaftsgebäude. In Niedersachsen gilt ab 14. April 2027 ein eigenes Agrarstrukturgesetz, auch danach sind vereinbarte Änderungen binnen eines Monats anzuzeigen. Je nach Land sind kleine Flächen ausgenommen, in Sachsen etwa Verträge über bis zu 0,5 ha zusammenhängende Fläche. Frag im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach. Verträge unter Ehegatten und nahen Verwandten sind ausgenommen (§ 3 LPachtVG).
So prüfst du die Forderung
Steht die Grundlage fest, entscheiden zwei Fragen: Passt die neue Pacht zum Markt, und trägt sie deine Fläche?
- Markt: Die amtlichen Landeswerte stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2023. Als Neupacht zählen dort neue Verträge und Pachtpreisänderungen der beiden Vorjahre — für eine Erhöhung ist das der passende Vergleich. Bundesweit lag 2023 die Neupacht für Ackerland bei 511 €/ha, der Schnitt aller bestehenden Pachten für Einzelgrundstücke bei 407 €/ha. Der Landeswert ist nur ein Anker. Die Werte je Bundesland und Quellen für Vergleichszahlen aus deiner Gegend stehen unter Pachtpreis bewerten.
- Tragfähigkeit: Trag die geforderte Pacht in den Pachtpreis-Rechner ein und wähl dort „Neues Angebot“, auch wenn dein Vertrag schon läuft. Dann vergleicht er sie mit den Neupachten deines Landes, prüft, ob dein Deckungsbeitrag inklusive Direktzahlungen sie trägt, und nennt dir deine Schmerzgrenze. Gibst du als Laufzeit die Restlaufzeit ein, siehst du die Pacht gesamt.
- Summe: Rechne die Erhöhung auf den ganzen Vertrag hoch. Beispiel: 70 €/ha mehr auf 30 ha bei sechs Jahren Restlaufzeit sind 12.600 €.
Trägt deine Fläche die neue Pacht?
Unser Pachtpreis-Rechner vergleicht die geforderte Pacht mit den amtlichen Durchschnittswerten deines Bundeslands — nach Nutzungsart und Bodenpunkten — und prüft, ob dein Deckungsbeitrag sie trägt.
Pachtpreis-Rechner starten →Kostenlos · Sofort-Ergebnis · Kein Login nötig
Verhandeln statt nur Ja oder Nein
- Lass dir die Grundlage schriftlich geben: welche Klausel oder Norm, welcher Rechenweg, welche Zahlen.
- Lass dich nicht drängen. Ohne Klausel setzt der Verpächter während der Laufzeit eine höhere Pacht nur mit deiner Zustimmung oder über das Landwirtschaftsgericht durch.
- Geh mit deiner Zahl hinein: Schmerzgrenze aus dem Rechner, Neupacht deines Landes, Deckungsbeitrag aus einem schwachen Jahr.
- Verhandle über das Paket: Stufen statt Sprung, eine Neuverhandlungsklausel in beide Richtungen, Zahlung nach Ablauf des Pachtjahres wie im Gesetz (§ 587 BGB), Grundsteuer und Verbandsbeiträge beim Verpächter (§ 586a BGB). Eine längere Laufzeit gibt Sicherheit, aber ab zwölf Jahren kannst du bei Einzelflächen keine Fortsetzung mehr verlangen.
- Zahl die bisherige Pacht pünktlich weiter. Löst eine Klausel die Erhöhung aus, schuldest du auch den Aufschlag. Wer mit der Pacht oder einem nicht unerheblichen Teil länger als drei Monate in Verzug ist, riskiert die fristlose Kündigung (§ 594e BGB).
Pacht erhöhen: kein Muster, aber ein Gerüst
Ein Musterschreiben findest du bei uns bewusst nicht. Es müsste zu deinem Vertrag und zur Rechtsgrundlage passen, und unsere Texte sind nicht anwaltlich geprüft. Diese Punkte helfen dir, einen Brief einzuordnen und zu beantworten.
Was in einem Erhöhungsverlangen stehen sollte
- Vertrag mit Datum und die betroffenen Flächen
- die Grundlage: Klausel mit Paragraf des Vertrags oder § 593 BGB
- bisherige und neue Pacht, je Hektar und für alle Flächen
- das Pachtjahr, ab dem die neue Pacht gelten soll
- die Begründung mit Zahlen: Indexstände mit Monat oder die Verhältnisse, die sich seit Vertragsschluss nachhaltig geändert haben
- bei § 593 BGB: Datum des Pachtbeginns oder der letzten Änderung
Was du antworten kannst
- Eingang bestätigen, Prüfung zusagen, fehlende Unterlagen anfordern
- zustimmen, ganz oder teilweise, und die Änderung in Textform festhalten
- ein Gegenangebot machen, begründet mit deiner Schmerzgrenze und dem Landeswert
- ablehnen und begründen, etwa: Schwelle nicht erreicht, zwei Jahre noch nicht vorbei, Mehrertrag aus deiner eigenen Bewirtschaftung
- Zweifel an der Klausel anmelden, etwa weil sie nur nach oben wirkt, und sie prüfen lassen — den Aufschlag aber nicht einfach einbehalten, denn bis zur rechtskräftigen Feststellung des Verstoßes wirkt sie weiter (§ 8 PrKG)
- in jedem Fall: dass du die vereinbarte Pacht weiter pünktlich zahlst
Vor einer Ablehnung oder Unterschrift lohnt sich Beratung. Wer den Titel Fachanwalt für Agrarrecht führt, hat besondere Kenntnisse nachgewiesen, die Fachanwaltsordnung nennt dabei ausdrücklich das Landpachtrecht. Frag auch, ob dein Bauernverband seine Mitglieder im Pachtrecht berät — der Landesbauernverband in Baden-Württemberg etwa tut das. Für die Zahlen lohnt der Blick zur Landwirtschaftskammer: Die niedersächsische etwa hat den tragbaren Pachtpreis an einem Beispiel durchgerechnet.
Checkliste: Wenn die Erhöhung im Briefkasten liegt
- Zugang notieren. Datum aufschreiben, Brief und Umschlag aufheben.
- Art des Briefs klären. Erhöhungsverlangen, Kündigung oder Anfrage zur Fortsetzung? Davon hängen die Fristen ab. Bei Verträgen ab drei Jahren Laufzeit gilt für eine Anfrage nach § 594 BGB, die im drittletzten Pachtjahr kommt und ausdrücklich auf die Folge hinweist: Lehnst du nicht binnen drei Monaten schriftlich ab, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Lehnst du ab, kann der Verpächter ein späteres Fortsetzungsverlangen von dir ablehnen (§ 595 BGB).
- Vertrag heraussuchen: Laufzeit, Anpassungsklausel, Form, letzte Änderung.
- Grundlage prüfen. Klausel: Auslöser erreicht, Rechnung richtig, wirkt sie in beide Richtungen? § 593 BGB: zwei Jahre vorbei, nachhaltige Änderung seit Vertragsschluss, Vertrag angezeigt?
- Rechnen: Pachtpreis-Rechner, Neupacht deines Landes, Summe über die Restlaufzeit.
- Fristen sichern. Nach einer Kündigung die Fortsetzung rechtzeitig in Textform verlangen.
- Beraten lassen, bevor du ablehnst oder unterschreibst.
- Antworten, sachlich und in Textform. Die bisherige Pacht zahlst du weiter.
- Einigung festhalten und, wo nötig, anzeigen lassen.
Fazit
Eine höhere Pacht kann der Verpächter nicht einfach festsetzen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht — und ob die hohe Hürde von § 593 BGB genommen ist. Fasst ihr den Vertrag neu, stellst du dir im Pachtvertrag-Generator eine Vorlage für die Flächenpacht mit Anpassungsklausel zusammen: Neuverhandlung, Staffel oder Index ab zehn Jahren. Die Klauseln sind am Gesetz gegengeprüft, aber nicht anwaltlich geprüft. Was sonst in den Vertrag gehört, steht im Beitrag zum Pachtvertrag in der Landwirtschaft.
Häufige Fragen
Darf der Verpächter die Pacht einfach erhöhen?
Nein. Du schuldest die vereinbarte Pacht, und eine Vertragsänderung braucht grundsätzlich deine Zustimmung. Mehr Pacht gibt es nur, wenn ihr euch einigt, wenn eine Anpassungsklausel sie auslöst oder wenn die Voraussetzungen von § 593 BGB vorliegen. Ohne Einigung entscheidet dann auf Antrag das Landwirtschaftsgericht. Läuft dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann der Verpächter allerdings mit der gesetzlichen Frist kündigen und einen neuen Vertrag anbieten.
Wie oft darf die Pacht erhöht werden?
Nach § 593 BGB frühestens zwei Jahre nach Pachtbeginn oder nach der letzten Änderung, und nicht für frühere Pachtjahre. Eher geht es nur nach verwüstenden Naturereignissen, gegen die eine Versicherung nicht üblich ist. Bei einer Anpassungsklausel bestimmt ihr Wortlaut den Takt, etwa eine Indexschwelle oder feste Abstände für Neuverhandlungen. Eine Staffelpacht steigt zu den vereinbarten Terminen.
Gibt es ein Muster für eine Pachterhöhung?
Von uns nicht, und das ist Absicht: Ein Schreiben muss zu deinem Vertrag und zur Rechtsgrundlage passen, und unsere Texte sind nicht anwaltlich geprüft. Oben steht als Liste, was in ein Erhöhungsverlangen gehört und wie du antworten kannst. Fasst ihr den Vertrag neu, bietet der Pachtvertrag-Generator für die Flächenpacht Anpassungsklauseln an. Sie sind am Gesetz gegengeprüft, eine Beratung zu deinem Einzelfall ersetzen sie nicht.
Muss eine Pachterhöhung beim Amt angezeigt werden?
In den meisten Ländern ja. Ist der Vertrag anzeigepflichtig, muss der Verpächter auch eine vereinbarte Änderung der Pacht binnen eines Monats anzeigen, du darfst es auch. Ausgenommen sind Bayern und Rheinland-Pfalz, wo die Anzeigepflicht entfallen ist, Verträge unter Ehegatten und nahen Verwandten und je nach Land kleine Flächen. Baden-Württemberg und ab April 2027 Niedersachsen regeln die Anzeige in eigenen Gesetzen. Wo die Anzeigepflicht gilt, kann der Verpächter ohne Anzeige eine Anpassung nach § 593 BGB nicht vor Gericht durchsetzen.
Was passiert, wenn ich der Erhöhung nicht zustimme?
Ohne Klausel bleibt es bei der vereinbarten Pacht, bis ihr euch einigt oder das Landwirtschaftsgericht nach § 593 BGB entscheidet. Ändert das Gericht den Vertrag, kann die höhere Pacht ab dem Pachtjahr gelten, in dem der Verpächter sie verlangt hat. Einen befristeten Vertrag kann der Verpächter nicht ordentlich kündigen, wenn ihr kein Kündigungsrecht vereinbart habt, einen unbefristeten schon. Zahl die bisherige Pacht in jedem Fall pünktlich weiter. Löst eine Klausel die Erhöhung aus, schuldest du auch den Aufschlag, selbst wenn sie gegen das Preisklauselgesetz verstößt, bis ein Gericht das rechtskräftig feststellt (§ 8 PrKG). Ein Verzug von mehr als drei Monaten mit einem nicht unerheblichen Teil der Pacht kann zur fristlosen Kündigung führen.
