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ELER steht für Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das klingt sperrig — ist aber für Junglandwirte oft der größere Hebel als die 1. Säule (Direktzahlungen). Weil ELER-Programme länderspezifisch sind, gehen die meisten Junglandwirte das Thema halbherzig an. Dabei finden sich hier Niederlassungsprämien von bis zu 100.000 €, Agrarumweltprogramme mit 200+ €/ha und Sonderzuschläge für benachteiligte Gebiete.
Wie ELER funktioniert

Die EU stellt ELER-Mittel bereit, der Bund kofinanziert, die Bundesländer setzen eigene Programme um. Deshalb sieht ELER in Niedersachsen anders aus als in Baden-Württemberg. Gemeinsam ist allen Ländern: Die Programme laufen über eigene Anträge, nicht über den Mehrfachantrag. Du brauchst also einen zweiten Antragstakt.
Die 5 relevanten ELER-Programme für Junglandwirte
1. Niederlassungsprämie für Junglandwirte
Einmalige Pauschale für die erste Betriebsniederlassung, je nach Land 45.000 bis 100.000 €, ausgezahlt in Jahrestranchen. Voraussetzung: unter 40, qualifizierte Ausbildung, tragfähiges Betriebskonzept.
Zwei Dinge, die viele falsch im Kopf haben: Erstens gibt es sie längst nicht überall. 2026 zahlen sie Brandenburg und Berlin, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es sie nicht — dort bleiben nur die Junglandwirteprämie der 1. Säule und der AFP-Zuschlag.
Zweitens wird sie nach der Übernahme beantragt, nicht davor. Die Betriebsübernahme muss bei Antragstellung bereits vollzogen und nachweisbar sein — sie ist Zugangsvoraussetzung, kein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Danach bleibt dir ein Fenster von 24 Monaten (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen) oder 36 Monaten (Brandenburg und Berlin, Saarland).
2. Agrarumweltmaßnahmen (AUM)
Mehrjährige Verpflichtungen für extensivere Bewirtschaftung — Blühstreifen auf Ackerland, ökologische Vorrangflächen, extensive Dauergrünlandnutzung, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Sätze meist zwischen 150 und 800 € / ha jährlich, für 5 Jahre verpflichtend.
3. Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Wenn dein Betrieb in einem als „benachteiligt“ ausgewiesenen Gebiet liegt (Mittelgebirge, hohe Lagen, ertragsschwache Böden), bekommst du pro Hektar 25 bis 250 € zusätzlich. Der Antrag läuft meist mit dem Mehrfachantrag.
4. Investitionsförderung (Einzelbetriebliche Förderung)
Ergänzend zum AFP gibt es in vielen Bundesländern eigene ELER-finanzierte Investitionsprogramme — für Diversifizierung (Hofladen, Ferienwohnung), Tierwohl-Ställe oder Umstellung auf Öko-Landbau.
5. Öko-Landbau-Prämie
Wer auf ökologischen Landbau umstellt oder schon bio wirtschaftet, bekommt Zusatzprämien — Umstellungsphase meist höher dotiert als Beibehaltungsphase. Beispiel NRW: 318 € / ha Ackerland in der Umstellung, 238 € / ha in der Beibehaltung.
So findest du deine ELER-Programme
Jedes Bundesland veröffentlicht ein ELER-Entwicklungsprogramm. Du findest es auf der Website des jeweiligen Landwirtschaftsministeriums oder der Landwirtschaftskammer. Die Programme haben kryptische Namen (MSL, FAKT, PAUL, AUKM), meinen aber oft ähnliche Inhalte. Nimm dir einen halben Tag Zeit und gehe das Programm deines Bundeslands einmal durch.
Welche Förderungen stehen dir zu?
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Die Programmkürzel entschlüsselt
Der größte Zeitfresser bei ELER ist, dass jedes Bundesland seinem Programm einen eigenen Namen gibt. Wer nach „ELER Förderung“ sucht, findet die Bundesebene — gefördert wird aber über das Landesprogramm. Diese Übersicht bringt dich zum richtigen Suchbegriff:
| Kürzel | Bundesland | Wofür es steht |
|---|---|---|
| FAKT II | Baden-Württemberg | Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Die römische Zwei steht für die laufende Förderperiode |
| KULAP | Bayern, Thüringen, Brandenburg und Berlin | Kulturlandschaftsprogramm — Achtung: drei inhaltlich verschiedene Programme mit demselben Kürzel |
| HALM 2 | Hessen | Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen |
| FRL AUK/2023 | Sachsen | Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen |
| MSUL | Sachsen-Anhalt | Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung, Teil der Richtlinie AUKM. Hieß bis 2022 MSL |
| KLARA | Niedersachsen, Bremen und Hamburg | Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteure — löste 2023 das alte PFEIL ab |
| EULLa | Rheinland-Pfalz | Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft |
| AUM | Nordrhein-Westfalen | Agrarumweltmaßnahmen, daneben läuft der Vertragsnaturschutz getrennt |
| AUKM | bundesweit | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen — der GAP-Sammelbegriff, in einigen Ländern zugleich Richtlinienname |
Stand: Förderjahr 2026. Programmnamen wechseln mit der Förderperiode — deshalb führen viele ältere Ratgeber noch PFEIL oder MSL, die seit 2023 überholt sind. Nutz die Tabelle als Einstieg in die Suche und gleich sie mit der aktuellen Seite deines Landwirtschaftsministeriums oder deiner Landwirtschaftskammer ab.
Niederlassungsprämie und Junglandwirteprämie sind nicht dasselbe
Diese beiden werden dauernd verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld — weil viele glauben, sie hätten mit dem einen schon das andere beantragt. Tatsächlich stammen sie aus zwei verschiedenen Töpfen und laufen über zwei verschiedene Anträge:
- Die Niederlassungsprämie kommt aus der 2. Säule, also aus ELER. Sie wird einmalig gezahlt, ist an die erste Betriebsniederlassung gebunden und läuft über einen eigenen Landesantrag mit Betriebskonzept.
- Die Junglandwirteprämie kommt aus der 1. Säule, also aus den GAP-Direktzahlungen. Sie wird je Hektar und über mehrere Jahre gezahlt und läuft über den Mehrfachantrag.
Beide sind nebeneinander möglich, und dazu kommt noch der Junglandwirte-Zuschlag im AFP. Wer nur den Mehrfachantrag stellt, bekommt die Niederlassungsprämie aber nicht — sie taucht dort schlicht nicht auf. Sie läuft über einen eigenen Landesantrag, den du nach der Erstniederlassung stellst; das Fenster beträgt je nach Land 24 oder 36 Monate ab diesem Zeitpunkt. Kläre bei deiner Bewilligungsbehörde, ab wann sie die Niederlassung als vollzogen ansieht — daran hängt der Fristbeginn.
Wie ELER in dein Förderjahr passt
Der Grund, warum ELER so oft liegen bleibt, ist kein inhaltlicher, sondern ein zeitlicher: Es ist ein zweiter Antragstakt neben dem Mehrfachantrag, und der fällt in dieselbe Jahreszeit. Wer beides nicht trennt, verliert das Kleinere aus dem Blick.
- Herbst — Landesprogramm einmal komplett durchgehen und notieren, was für dich in Frage kommt. Das ist der halbe Tag, der später den Unterschied macht.
- Winter — Betriebskonzept und Nachweise vorbereiten, wenn eine Niederlassungsprämie oder eine Investitionsförderung ansteht. Beides braucht Vorlauf und oft die Unterschrift der Hausbank.
- Frühjahr — Mehrfachantrag stellen und die ELER-Anträge mit eigener Frist parallel führen. Fristen liegen je nach Land und Programm meist zwischen März und Juni.
- Sommer — laufende Verpflichtungen dokumentieren. Bei mehrjährigen Maßnahmen zählt die Aufzeichnung, nicht die Erinnerung; die Ackerschlagkartei ist dafür der richtige Ort.
Vor jeder Kombination lohnt ein Blick auf die Überschneidung mit den Öko-Regelungen der 1. Säule: Dieselbe Fläche darf nicht zweimal für dieselbe Leistung gefördert werden.
Die häufigsten Fallstricke
- Verpflichtungszeiträume. AUM binden dich 5 Jahre. Wer vorher aussteigt, muss alle Zahlungen zurück erstatten — teils mit Zinsen.
- Doppelförderung vermeiden. ELER-Maßnahmen dürfen sich nicht mit Öko-Regelungen aus der 1. Säule überlappen. Das System ist komplex, und Fehler führen zu Kürzungen.
- Antragsfristen. Sehr unterschiedlich je Bundesland und Programm, oft März bis Juni. Verpasst = ein Jahr verloren.
- Die Frist läuft ab der Übernahme. Die Niederlassungsprämie wird nach der Erstniederlassung beantragt — aber nur innerhalb von 24 bis 36 Monaten danach, je nach Land. Wer den Hof übernommen hat, hat sie also nicht sofort verloren, verliert sie aber mit Ablauf dieses Fensters endgültig. Achte zusätzlich auf jährliche Ausschlussfristen, etwa den 31. Januar in Thüringen.
Fazit
ELER ist komplex, aber lohnt sich — besonders für Junglandwirte, die gerade übernehmen oder umstellen. Die einmalige Niederlassungsprämie allein finanziert oft die erste Maschineninvestition. Und wer AUM sauber in den Betriebsablauf integriert, hat 5 Jahre lang zusätzliches Einkommen.
Häufige Fragen zu ELER
Was bedeutet ELER überhaupt?
ELER steht für Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Er bildet die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Anders als die Direktzahlungen der 1. Säule wird er nicht je Hektar pauschal ausgezahlt, sondern über Programme, die die Bundesländer eigenständig ausgestalten.
Kann ich ELER und GAP-Direktzahlungen gleichzeitig bekommen?
Ja, beide Säulen sind nebeneinander vorgesehen. Die Grenze liegt bei der Doppelförderung derselben Leistung auf derselben Fläche — eine Maßnahme aus den Öko-Regelungen und eine inhaltsgleiche Agrarumweltmaßnahme schließen sich auf derselben Fläche aus.
Wie hoch ist die Niederlassungsprämie für Junglandwirte?
Das legt jedes Bundesland selbst fest — und nicht jedes bietet sie an. Wo es sie gibt, liegen die Pauschalen 2026 zwischen 45.000 Euro in Rheinland-Pfalz und bis zu 100.000 Euro in Sachsen-Anhalt; dazwischen liegen das Saarland mit 50.000, Sachsen und Thüringen mit bis zu 70.000 und Brandenburg mit Berlin bei 75.000 Euro. Gezahlt wird in Jahrestranchen über drei bis fünf Jahre. Beantragt wird sie nach der Erstniederlassung, innerhalb von 24 beziehungsweise 36 Monaten. Das EU-Recht lässt seit 2023 maximal 100.000 Euro zu.
Wo finde ich das ELER-Programm meines Bundeslands?
Auf der Seite des jeweiligen Landwirtschaftsministeriums oder der Landwirtschaftskammer, meist unter dem Landesprogramm-Kürzel statt unter „ELER“. Die Übersicht der Kürzel weiter oben führt dich zum richtigen Suchbegriff.