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Mindestens 6 % der GAP-Mittel sollen in den Generationenwechsel fließen — das fordert ein Bündnis landwirtschaftlicher Jugendverbände. Ihr gemeinsames Positionspapier ist am 1. Juli 2026 erschienen und zielt auf die GAP nach 2027. Hier liest du, was drinsteht und was davon für dich heute zählt. Vorweg: Für die GAP ab 2028 gibt es bisher nur einen Vorschlag der EU-Kommission. Beschlossen ist nichts — Stand Oktober 2026.
Das Positionspapier in Kürze
Das Papier heißt „Junge Landwirtschaft sichern!“ und hat fünf Seiten. Im Untertitel steht das Ziel: eine „zielgerichtete und innovative Förderung für Junglandwirt:innen in der GAP nach 2027“. Es richtet sich an Bundesminister Alois Rainer und an die Agrarministerinnen und -minister der Länder. Der Bund der Deutschen Landjugend und Junges Bioland haben es mit weitgehend gleichlautenden Pressemitteilungen veröffentlicht. Diese nennen sieben Verbände als Träger:
- Bund der Deutschen Landjugend (BDL)
- Junges Bioland
- junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL)
- Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB)
- Öko-Junglandwirt*innen-Netzwerk (OEJN)
- Bündnis Junge ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft (JÖLL)
- Bündnis Junge Landwirtschaft
Unterzeichnet hat zusätzlich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Ihr Logo steht auf dem Papier, und sie stellt eine der acht Ansprechpersonen der unterzeichnenden Verbände.
Was die Jugendverbände fordern
Die Verbände begründen ihre Forderungen mit der Altersstruktur: Nur 6 % der Bäuerinnen und Bauern in der EU seien jünger als 35 Jahre. Den Anteil der Junglandwirte unter 40 Jahren beziffert die EU-Kommission EU-weit auf 12 %; in Deutschland liege er nach Angabe der Verbände nur bei knapp 9 % (S. 1–2). Eine Quelle für die 9 % nennt das Papier nicht. Nach der EU-Agrarstatistik (Eurostat) waren 2020 in Deutschland 7,6 % der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter jünger als 35 und 14,9 % jünger als 40, EU-weit 6,5 % bzw. 11,9 %. Nur rund 11 % der Betriebe in Deutschland würden von Frauen geleitet.
Auf EU-Ebene
- 6 % der GAP-Mittel für den Generationenwechsel. Dazu ruft die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bereits auf. Den Verbänden reicht ein Aufruf nicht: Das 6-%-Ziel müsse „wie die aktuelle 3%-Vorgabe in den Rechtstexten zur kommenden GAP verankert werden“ (S. 2). Die Förderhöhe solle sich nach dem tatsächlichen Kapitalbedarf der Betriebskonzepte richten.
- Ein festes Budget für ländliche Räume. Kürzungen, „insbesondere ein möglicher Wegfall der zweiten Säule“, sehen die Verbände „mit großer Sorge“ (S. 3). Ländliche Räume sollen ein eigenständiger Förderbereich mit festem Budget bleiben. Hintergrund: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die GAP ab 2028 Teil eines Fonds für nationale und regionale Partnerschaftspläne werden, des NRP-Fonds (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Für die Umsetzung in Deutschland
- Existenzgründungsprämien und höhere Investitionsbeihilfen. Diese beiden Instrumente halten die Verbände für besonders geeignet. Sie wollen „konzeptbasierte Existenzgründungsprämien“ bundesweit als verlässliches Förderinstrument etablieren (S. 3).
- Ein einheitlicher Rahmen für die Auswahl. Voraussetzung soll ein tragfähiges Betriebskonzept sein. Gefördert werden sollen inner- und außerfamiliäre Übernahmen ebenso wie Neugründungen. Im Auswahlverfahren sollen besonders zählen: außerfamiliäre Übernahmen und Neugründungen, Betriebe im Vollerwerb, von Frauen geleitete Betriebe, Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts- und Tierwohlleistungen, Ökolandbau sowie gemeinwohlorientierte Leistungen (S. 4).
- Betriebsgemeinschaften einbeziehen. Förderfähig sollen auch Betriebe sein, in denen keine einzelne Person mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile hält (S. 4).
- Mehr Geld bei höherem Kapitalbedarf. Für außerfamiliäre Übergaben und Neugründungen sollen höhere Fördersummen gelten (S. 4).
- Anlaufstelle und kostenlose Beratung. Die Verbände begrüßen eine bundesweite zentrale Anlaufstelle. Bestehende Beratungsstellen für Junglandwirte sollen ausgebaut werden und kostenlos beraten (S. 4).
- Junglandwirt nur mit Qualifikation. Wer als Junglandwirt gilt, soll einen landwirtschaftlichen Abschluss, einen Abschluss in einem Grünen Beruf oder eine gleichwertige Qualifikation haben (S. 5). Gleichwertig soll nur sein, was einer staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ausbildungs- und Stundenumfang entspricht. Heute verlangt § 9 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung für die Junglandwirteprämie schon eine Qualifikation, lässt aber drei Wege zu: einen Agrarabschluss oder ein Agrarstudium, mindestens 300 Stunden anerkannte Bildungsmaßnahmen oder mindestens zwei Jahre Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben.
Zum Schluss bitten die Verbände um eine „zeitnahe Anhörung“ im Bundeslandwirtschaftsministerium (S. 5).
Worauf sich das Papier bezieht: der Vorschlag der EU-Kommission
Am 16. Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die GAP im Zeitraum 2028 bis 2034 vorgelegt (COM(2025) 560). Danach sollen die Mitgliedstaaten ihre Förderung künftig in „NRP-Plänen“ festlegen, also in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen. Für Junglandwirte sieht der Vorschlag vor:
- Niederlassungsförderung in jedem Mitgliedstaat. Nach Artikel 14 sollen alle Mitgliedstaaten die Niederlassung von Junglandwirten unterstützen — als Pauschalbetrag, als Finanzierungsinstrument oder beides, begrenzt auf höchstens 300.000 €. Voraussetzung soll ein Geschäftsplan sein. Diese Pflicht für alle Mitgliedstaaten und die Förderhöhe von bis zu 300.000 € begrüßen die Verbände ausdrücklich (S. 3).
- Ein Starterpaket. Artikel 16 nennt die Bausteine, darunter Niederlassungshilfe, eine degressive Einkommensstützung je Hektar, höhere Investitionsförderung, Hofnachfolge-Kooperationen, Vertretungsdienste und Beratung.
- Eine nationale Strategie für den Generationswechsel (Artikel 15) und eine zentrale Anlaufstelle für Junglandwirte (Artikel 16 Absatz 3).
- Mehr Geld je Hektar. Die Mitgliedstaaten sollen Junglandwirten „eine höhere Unterstützung je förderfähige Hektarfläche“ gewähren (Artikel 6 Absatz 2).
Die Zielmarke von 6 % der Mittel stammt aus einem zweiten Dokument: der Strategie für den Generationswechsel vom 21. Oktober 2025. Darin setzt sich die Kommission das Ziel, den Anteil der Junglandwirte unter 40 Jahren in der EU bis 2040 von 12 auf 24 % zu erhöhen. Den Mitgliedstaaten will sie „empfehlen“, mindestens 6 % ihrer zweckgebundenen Agrarmittel dafür einzusetzen. Eine Pflicht ist das nicht — genau hier setzt die Forderung der Verbände an.
Stand Oktober 2026: Noch nichts beschlossen
Die neue GAP entsteht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Nach unserem Stand (Oktober 2026) legen beide noch ihre Positionen fest:
- Europäisches Parlament: Im Agrarausschuss liegt seit dem 12. Juni 2026 ein Berichtsentwurf vor, im Juli folgten die Änderungsanträge. Abgestimmt hat der Ausschuss laut der Verfahrensdatenbank des Parlaments noch nicht.
- Rat der EU: Laut einer Notiz des Ratssekretariats vom 10. September 2026 arbeitet der Ratsvorsitz auf eine partielle allgemeine Ausrichtung hin, also eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu Teilen des Textes. Beim Starterpaket hatten mehrere Mitgliedstaaten die Zahl der Pflichtmaßnahmen kritisiert. Der Ratsvorsitz schlägt vor, dass jedes Starterpaket mindestens drei Maßnahmen enthalten muss.
Ob es bei 300.000 € bleibt, ob 6 % verbindlich werden und wie die Flächenzahlung für Junglandwirte ab 2028 aussieht, ist offen. Und auch nach einer Einigung in Brüssel müsste Deutschland die Einzelheiten erst noch in seinem NRP-Plan festlegen.
Was bis Ende 2027 gilt
An deinen Anträgen ändert das Positionspapier nichts. Bis Ende 2027 gilt der GAP-Strategieplan für Deutschland, der die Jahre 2023 bis 2027 abdeckt. Für Junglandwirte gibt es drei Förderungen, die grundsätzlich auch nebeneinander möglich sind:
| Förderung | Was du bekommst | Wo und wie |
|---|---|---|
| Junglandwirteprämie (1. Säule) | rund 120 bis 134 €/ha für höchstens 120 ha, bis zu fünf Jahre (2025 ausgezahlt: 120,64 €/ha); Zahlung ab 2028 noch offen | in allen Ländern im Sammelantrag bis 15. Mai; am Ende des Jahres des Erstantrags nicht älter als 40; Erstantrag spätestens im fünften Jahr nach dem Jahr der Niederlassung; Qualifikation nötig (Abschluss, 300-Stunden-Kurs oder zwei Jahre Praxis) |
| Niederlassungsprämie (2. Säule) | Pauschalbetrag bis zu 100.000 €, je nach Land (z. B. Rheinland-Pfalz 45.000 €, Sachsen 70.000 €), oft in Raten | nur in Brandenburg und Berlin, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Antrag nach der Übernahme, binnen 24 bzw. 36 Monaten |
| Junglandwirte-Zuschlag im AFP | Zuschlag von bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 € | nur zusammen mit einer geförderten Investition ab 20.000 €; bei Antragstellung höchstens 40 und Niederlassung höchstens fünf Jahre her; die Fördersätze legen die Länder fest |
Landesprogramme können auch vor 2028 enden. In Sachsen-Anhalt tritt die Richtlinie zur Niederlassungsbeihilfe am 31. Dezember 2026 außer Kraft; eine Nachfolge ist nach unserem Stand (Oktober 2026) nicht bekannt. Niedersachsen hatte 2025 einmalig ein eigenes Landesprogramm, das ausgelaufen ist. Die Einzelheiten stehen in den Beiträgen zur Junglandwirteprämie, zur ELER-Förderung mit der Niederlassungsprämie und zur Agrarinvestitionsförderung.
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Was du jetzt tun kannst
- Nutze die Förderung von heute. Plane nicht mit Zahlen aus dem Kommissionsvorschlag. Die 300.000 € sind eine Obergrenze in einem Entwurf, kein Anspruch. Welche Programme heute für dich in Frage kommen, zeigt dir der Förder-Check.
- Behalte die Fristen im Blick. Die fünf Jahre Junglandwirteprämie laufen ab deinem Erstantrag, und den musst du spätestens im fünften Jahr nach dem Jahr der Niederlassung stellen. Ob Jahre ab 2028 weiter gezahlt werden, hängt von den neuen Regeln ab — nach unserem Stand (Oktober 2026) ist das offen. Für die Niederlassungsprämie zählen 24 bzw. 36 Monate ab der Übernahme. In Sachsen-Anhalt ist die nächste Auswahl am 12. November 2026. Dabei zählt nur ein Antrag, der bis dahin vollständig und förderfähig ist und im Gutachterausschuss behandelt wurde — nur einreichen reicht nicht. Frag bei deinem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), bis wann dein Antrag eingehen muss.
- Leg Übergabe und Förderkalender zusammen. Steht deine Übernahme 2027 oder 2028 an, frag bei deiner Bewilligungsstelle, welche Förderung zu welchem Termin passt — der Übergang zur neuen GAP ist noch nicht geregelt. Was bei der Übergabe sonst zu klären ist, steht im Hofübergabe-Leitfaden.
- Bring deine Sicht über deinen Verband ein. Die Jugendverbände bieten an, ihre „Erfahrungen und Perspektiven in den weiteren Ausgestaltungsprozess“ einzubringen, und nennen am Ende des Papiers je Verband eine Ansprechperson. Beim BDL entstehen die Positionen in Arbeitskreisen, darunter einer für Agrarpolitik. Mitmachen kannst du über deinen Landesverband; die Treffen finden bis zu viermal im Jahr statt. Bei den anderen Verbänden fragst du bei der genannten Ansprechperson nach.
Häufige Fragen
Ist das Starterpaket mit bis zu 300.000 € schon beschlossen?
Nein. Die 300.000 € stehen als Obergrenze für die Niederlassungshilfe im Vorschlag der EU-Kommission vom 16. Juli 2025 für die GAP 2028 bis 2034. Parlament und Rat legen nach unserem Stand (Oktober 2026) noch ihre Positionen fest. Wie hoch die Hilfe in Deutschland ausfällt und welche Bedingungen gelten, steht erst mit dem nationalen Plan fest.
Fällt die Junglandwirteprämie ab 2028 weg?
Das ist offen. Bis einschließlich 2027 gilt sie nach dem GAP-Strategieplan weiter. Der Kommissionsvorschlag für die Zeit danach sieht eine höhere Flächenzahlung für Junglandwirte vor und nennt eine „degressive flächenbezogene Einkommensstützung für Junglandwirte“ als Baustein des Starterpakets. Wie Deutschland das ab 2028 umsetzt, entscheidet erst der künftige nationale Plan. Wenn du Anspruch hast, nutze die Junglandwirteprämie im nächsten Sammelantrag.
Ist eine Existenzgründungsprämie dasselbe wie die Niederlassungsprämie?
Ja, gemeint ist dieselbe Art von Förderung: ein Pauschalbetrag aus der zweiten Säule für deine erste Niederlassung als Betriebsleiter, gebunden an ein Betriebskonzept und oft in Raten ausgezahlt. Die Länder nennen sie unterschiedlich, etwa Niederlassungsbeihilfe oder Existenzgründungsbeihilfe. Heute gibt es sie nur in Brandenburg und Berlin, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Jugendverbände fordern, sie ab der nächsten Förderperiode in allen Ländern anzubieten.
Wer steht hinter dem Positionspapier?
Unterzeichnet haben acht Organisationen: die sieben Jugendverbände, die die Pressemitteilungen vom 1. Juli 2026 als Träger nennen (BDL, Junges Bioland, junge AbL, KLJB, Öko-Junglandwirt*innen-Netzwerk, Bündnis JÖLL und Bündnis Junge Landwirtschaft), und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Das Papier selbst kannst du beim BDL und bei Bioland herunterladen.
